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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen und Korrekturen

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Es gelten die unten aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Übersetzer, die auf Empfehlungen des BDÜ (Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e.V.) beruhen:

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1.Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

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2.Umfang und Lieferung des Übersetzungsauftrags
(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung. Die Zustellung der Leistungen erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, mittels elektronischer Datenverarbeitung.

(2) Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden vom Übersetzer ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt. Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach erfolgter Übermittlung der Leistungen Mängel rügt.

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3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, sodass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Übersetzer bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (z.B. Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.

(5) Verletzt der Auftraggeber schuldhaft Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten, so ist der Übersetzer berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden durch bereits erbrachte Vorleistungen und Leistungen einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

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4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
(1) Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.
(2) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
(3) Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.

 

5. Haftung
(1) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf Höhe des vereinbarten Honorars begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.
(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.
(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.

 

6. Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

 

7. Mitwirkung Dritter
(1) Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.

 

8. Vergütung
(1) Die Rechnungen des Übersetzers sind sofort fällig und zahlbar ohne Abzug in Euro innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Rechnungen, Mahnungen und ähnliche Schreiben können auch elektronisch übermittelt werden.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, außer wenn es vom Übersetzer ausdrücklich auf eine andere, rechtlich geltende Abrechnungsmodalität hingewiesen wird.
(3) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Der Übersetzer kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.
(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.

(5) Bei Überweisungen aus dem Ausland übernimmt der Kunde etwaige anfallende Bankgebühren in vollem Umfang.

 

9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.

 

10. Vertragsschluss und Rücktrittsrecht

(1) Bei Übersetzungen kommt durch Angebot und Annahme der Auftragsbedingungen von beiden Parteien ein vergütungspflichtiger Werkvertrag gemäß § 631 BGB zustande. Eine schriftliche Vertragsversion wird nicht erstellt, außer es wird ausdrücklich danach verlangt.
(2) Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass der Übersetzer die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzer mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.

(3) Versucht der Auftraggeber trotzdem vom Widerrufsrecht gebrauch zu machen, so ist der Übersetzer berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden durch bereits erbrachte Vorleistungen und Leistungen einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

 

11. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Übersetzers oder der Sitz seiner beruflichen Niederlassung.
(3) Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.

 

12. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

 

13. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für andere Sprachleistungen

 

1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Sprachmittler und seinen Auftraggebern, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Sprachmittler nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

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2. Umfang des Auftrags
(1) Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Sprachmittler ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung übernimmt er nicht.
(2) Das Produkt der Sprachleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Seine Aufzeichnung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Sprachmittlers zulässig. Jede weitere Verwendung (z. B. Direktübertragung) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung.
(3) Die Urheberrechte des Sprachmittlers bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber haftet auch für unbefugte Aufnahmen durch Dritte.

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3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat den Sprachmittler rechtzeitig über den besonderen Ausführungsrahmen des Auftrags zu unterrichten, wobei erschwerte Bedingungen oder bestimmte Leistungen– nach Absprache – evtl. gesondert in Rechnung gestellt werden.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Sprachmittler zur Verfügung zu stellen (z.B. Terminologie, interne Begriffe, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.)
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Sprachmittlers.
(4) Verletzt der Auftraggeber schuldhaft Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten, so ist der Sprachmittler berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden durch bereits erbrachte Vorleistungen und Leistungen einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

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4. Haftung
Der Sprachmittler haftet ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

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5. Berufsgeheimnis
Der Sprachmittler ist verpflichtet, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

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6. Vergütung
(1) Die Rechnungen des Sprachmittlers sind sofort fällig und zahlbar ohne Abzug in Euro innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Rechnungen, Mahnungen und ähnliche Schreiben können auch elektronisch übermittelt werden.

(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, außer wenn es vom Sprachmittler ausdrücklich auf eine andere, rechtlich geltende Abrechnungsmodalität hingewiesen wird.

(3) Der Sprachmittler hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der Sprachmittler kann bei umfangreichen Aufträgen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung des Auftrags objektiv notwendig ist. Der Sprachmittler kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.

(4) Bei Überweisungen aus dem Ausland übernimmt der Kunde etwaige anfallende Bankgebühren in vollem Umfang.

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7. Höhere Gewalt
Im Falle der höheren Gewalt sind die Parteien von ihren Verpflichtungen befreit, soweit diese Verpflichtungen von der höheren Gewalt betroffen sind. Dies gilt nicht für bereits entstandene Zahlungsverpflichtungen. Der Auftraggeber ist im übrigen verpflichtet, bereits beim Sprachmittler entstandene Kosten zu ersetzen und bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen.

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8. Vertragsschluss und Rücktrittsrecht
(1) Bei Sprachdienstleistungen kommt durch Angebot und Annahme der Auftragsbedingungen von beiden Parteien ein vergütungspflichtiger Werkvertrag gemäß § 631 BGB zustande. Eine schriftliche Vertragsversion wird nicht erstellt, außer es wird ausdrücklich danach verlangt.

(2) Bei Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber oder bei Verzicht des Auftraggebers auf die Dienste des Sprachmittlers für den im Auftrag vereinbarten Termin oder unter den hierin festgelegten Bedingungen hat der Sprachmittler Anspruch auf das vereinbarte Honorar sowie die Erstattung der ihm nachweislich entstandenen Kosten.

(3) Soweit der Sprachmittler für den Termin des gekündigten Vertrages einen anderen Auftrag erhält, kann er die hierfür gezahlte Vergütung vom Honorar für den gekündigten Auftrag in Abzug bringen.

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9. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

(2) Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Sprachmittlers oder der Sitz seiner beruflichen Niederlassung.

(3) Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.

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10. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

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11. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

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